Die Bundesagentur für Arbeit teilte mit, für freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versicherte Selbständige die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert zu haben, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.
Die Information der Bundesagentur für Arbeit für diese Zielgruppe stellen wir gerne zur Verfügung.
Gerne weisen wir auch noch einmal auf die aktuellste Übersicht für die unterschiedlichen Zielgruppen hin.
