Der Arbeitgeberverband Bremerhaven vertritt Betriebe aller Branchen und Wirtschaftszweige.
Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder in allen Fragen, die das Verhältnis der Mitglieder zu ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betreffen.
Diese Aufgabe erfüllt der Arbeitgeberverband Bremerhaven, indem er
- seine Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragen unterstützt,
- seine Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten in allen drei Instanzen, den Sozialgerichten in der 1. und 2. Instanz vertritt und ehrenamtliche Richter benennt,
- Beistand und Beratung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen erteilt,
- die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung vertritt,
- in der sozialen Selbstverwaltung mitwirkt und insbesondere die Arbeitgebervertreter benennt,
- Personalleiterkreise und Seminare durchführt und bei der Organisation betrieblicher Bildungsveranstaltungen unterstützend tätig wird.