Schwerpunkt unserer Leistung ist die rechtliche Beratung und Vertretung unserer Mitglieder in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Im Individualarbeitsrecht beraten wir in allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers zum einzelnen Arbeitnehmer betreffen. Kollektivarbeitsrechtlich unterstützen wir unsere Mitglieder in sämtlichen Fragen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Soweit eine außergerichtliche Einigung mit Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften nicht möglich ist, übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Ansprechpartner
Marcel Christmann
Ass. jur.
Telefon 04 71/ 2 60 31
mchristmann@uvhb.de